Behandlungen
Wir behandeln grundsätzlich alle Bereiche der Logopädie im Kindes,- Jugend- und Erwachsenenalter.Hier einige Beispiele:
- Kleinkinder und (Vor-) Schulkinder mit Problemen im Spracherwerb und/oder der Aussprache
- Hörverarbeitungsschwäche mit Auswirkung auf den Lese- und Rechtschreiberwerb
- Angeborene Hörstörungen
- Angeborene Fehlbildungen im Gesichtsbereich
(Lippen- Kiefer- Gaumenspalten) - Falsches Schluckmuster bei Muskelfunktionsschwäche im Bereich der Zunge / der Lippen / des Gesichts
- Stottern / Poltern
- Sprach-, Sprech- und Schluckprobleme nach Schlaganfall / nach OP / nach Unfall oder bei neurologischen Erkrankungen (z.B. M. Parkinson; MS u.ä.)
- Organische & funktionelle Stimmstörungen bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
Was zu tun ist, um eine logopädische Behandlung zu erhalten:
Wenn Sie eine logopädische Untersuchung oder Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Arztpraxis. Logopädische Rezepte können von Allgemeinmediziner*innen, Kinderärzt*innen, HNO- Ärzt*innen, Phoniater*innen, Kieferorthopäd*innen und Neurolog*innen ausgestellt werden. Wurde Ihre logopädische Untersuchung / Behandlung genehmigt, können Sie sich telefonisch bei uns anmelden. Zur vereinbarten Erstuntersuchung bringen Sie dann bitte das logopädische Rezept mit, dessen Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage sein darf.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Praxisteam gerne zu Verfügung.